Stark in Print und Online

Der Münchener Kommentar

Der Anfang: Der Kommentar mit höchstem Qualitätsanspruch.

Der Münchener Kommentar vereint das Bürgerliche Gesetzbuch und die wichtigsten Nebengesetze zu einer geschlossenen und verzahnten Gesamtdarstellung. Herausragende wissenschaftliche Reputation und hoher Praxisnutzen sind Markenzeichen des MüKo. Das Werk ist unverzichtbar für alle, für die die kompetente Bearbeitung anspruchsvoller zivilrechtlicher Fälle zum beruflichen Alltag gehört.

 

Die Weiterentwicklung: Das renommierte Printwerk in regelmäßigen Neuauflagen.

In der Praxis der Fallbearbeitung stellen sich immer wieder Fragen, die bislang nicht durch Gesetz oder Rechtsprechung beantwortet wurden oder wo die bisherige Antwort überprüfungswürdig erscheint. Die Aufbereitung des dogmatischen Hintergrunds im Münchener Kommentar ermöglicht es, diese Fragestellungen systematisch zu analysieren, einzuordnen und praktikable Lösungswege zu finden. Damit trägt der Kommentar zur Anwendung und Fortentwicklung des Rechts bei. Jede Rechtsanwenderin und jeder Rechtsanwender ist froh, wenn er oder sie im Münchener Kommentar fundierte juristische Argumente vorfindet, um offene Fragen in das Gesamtsystem einzuordnen. Das vielbändige Gesamtwerk erscheint in einem dreijährigen Turnus. Die sowohl inhaltlich als auch optisch gut strukturierte Aufbereitung erleichtert die Nutzung.

Zusammenfassend: Der gedruckte Münchener Kommentar in der Handbibliothek spiegelt Kompetenz und Erfolg wider.

Der Fortschritt: Online-Recherche und interaktive Verlinkungen.

Der Münchener Kommentar zum BGB ist auch als Online-Fassung in verschiedenen Modulen in beck-online abrufbar.

So trägt der Kommentar auch dem modernen Nutzerverhalten Rechnung. Besonders für das schnelle Auffinden von Inhalten ist die online-Version ideal geeignet. Über die Suchfunktion können Schlagworte zielgenau im Gesamtwerk recherchiert werden. Daneben bietet die Online-Fassung des Kommentars zusätzliche Vorteile. Die Mehrzahl der zitierten Normen, Gerichtsentscheidungen und Literatur sind verlinkt, sodass der Nutzer sich schnell ein umfangreiches Bild verschaffen kann. Die Online-Version hilft vor allem dann, wenn es schnell gehen muss, die gesuchten Informationen zu finden.

Der Münchener Kommentar zum BGB ist daher stark in Print und Online.

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Gedruckt in der Handbibliothek

Wenn es um das Verständnis von Zusammenhängen in längeren Texten sowie um das Memorieren von Informationen geht, bleibt das gedruckte Wort unschlagbar. Daher ist es für die tägliche Arbeit vorteilhaft, bei anspruchsvollen und umfangreichen Textpassagen zu einem Buch greifen zu können. Dies belegen aktuelle Forschungsergebnisse zum Thema »Digitales Lesen«, wie beispielsweise die Stavanger-Erklärung.

Zu den Bänden

Digital bei beck-online

Für eine schnelle Recherche nach Inhalten ist die online-Version des Münchener Kommentars zum BGB ideal geeignet. Das komplette Werk ist in der aktuellsten auflagenübergreifenden Version in den Modulen Zivilrecht PLUS und Notarrecht PLUS exklusiv bei beck-online.DIE DATENBANK verfügbar. In vielen beck-online-Modulen sind Teilbände integriert.

Zu den Modulen mit MüKo Inhalt

Die Macher des MüKoBGB

Stellvertretend für alle, die an einem Münchener Kommentar mitarbeiten, wie Bandredakteurinnen und Bandredakteure, Autorinnen und Autoren, stellen sich hier die herausgebenden Köpfe vor:

Bettina Limperg

Präsidentin des Bundesgerichtshofs

Bettina Limperg

Prof. Dr. Hartmut Oetker

Universität Kiel, Richter am Oberlandesgericht, Jena a.D.

Prof. Dr. Hartmut Oetker

Prof. Dr. Roland Rixecker

Präsident des Saarländischen Oberlandesgerichts a.D.

Prof. Dr. Roland Rixecker

Prof. Dr. Dr. Dres. h.c. Franz Jürgen Säcker

Professor (em.) an der Freien Universität Berlin

Prof. Dr. Dr. Dres. h.c. Franz Jürgen Säcker

Prof. Dr. Claudia Schubert

Professorin an der Universität Hamburg

Prof. Dr. Claudia Schubert

Das macht eine MüKo-Autorin und einen MüKo-Autor aus

Es schreiben die Besten ihres Fachs: renommierte Persönlichkeiten aus Wissenschaft und Praxis mit wissenschaftlichen Ambitionen, die ihr Wissen auf den Punkt bringen können. Den Kommentarstil des MüKo muss man sich aneignen. Die Autoren bringen den Gestaltungswillen mit, ihre eigene ergebnisorientierte Auffassung in Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung und Praxis wiederzugeben.

Alle Kommentierungen zu einem Normkomplex kommen möglichst aus einer Hand, um eine Darstellung aus einem Guss zu gewährleisten und Redundanzen oder Widersprüche zu vermeiden. Keine Stelle im Kommentar darf sich unbegründet mit einer anderen in Widerspruch setzen. Viele Autorinnen und Autoren betreuen besonders umfangreiche Partien und leisten hierfür intensive Vorarbeiten, die im Erscheinen eines Bandes gipfeln.

 

Hinter jeder Auflagenplanung steht ein striktes Zeitkorsett, um die vereinbarten Termine einzuhalten, sodass zu allen Rechtsänderungen zeitnah aktuelle Kommentierungen erscheinen.

„Weil das Verstehen geschichtsbedingt ist, strebt der Mensch nach neuen Einsichten, die seine Welt aufschließen und neu beleuchten können.“ (Gadamer, Hermeneutik, Bd. I, 1990, S. 270 ff.; Bd. II, S.330 ff.). In diesem offenen Problembewusstsein durchdenken die Autorinnen und die Autoren des Münchener Kommentars bei jeder neuen Auflage ihren Text und halten so ihre Erläuterungen aktuell.

 

Stimmen zum Münchener Kommentar

„(…) eine umfassende Darstellung des nationalen und des internationalen Bürgerlichen Rechts, welche in dieser Detailfülle auf dem Markt kaum ein zweites Mal vorhanden ist. Ob in Papierform oder im Rahmen eines Online-Moduls, die Anschaffung dieses Werks ist jedem Praktiker, und vor allem jedem Notar, ausdrücklich zu empfehlen.“

Anton Gordon

Notarassessor

in: BWNotZ 5/2021, zur 8. Auflage 2018

„(…) Insgesamt aus meiner Sicht ein gelungener Einstieg in die 9. Auflage des Münchener Kommentars. Für alle, die Wert auf umfassende Informationen legen, wird sich auch die Anschaffung der 9. Auflage lohnen. Ich kann die Anschaffung jedenfalls empfehlen.“

Michael Henn

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht, Arbeitsrecht

in: VDAA 11/2021, zur 9. Auflage 2021

„(…) Genau das zeichnet den Münchener Kommentar aus: mit solider Qualität aber auch Offenheit und einer gewissen Leichtigkeit die tägliche Arbeit bewältigen.“

Peter Irrgeher

Rechtsanwalt

in: MAV-Mitteilungen Oktober 2022, zur 9. Auflage 2022

„(…) Der Münchener Kommentar zum BGB bedarf keiner Empfehlung; er steht für sich selbst.“

Christoph Sandkühler

Rechtsanwalt

in: KammerReport Hamm 2/2022 zur 9. Auflage 2022