Die Geschichte
Der Münchener Kommentar – der moderne Klassiker
Alles begann in den 70er Jahren des letzten Jahrhunderts mit einer Idee des Herausgebers Prof. Dr. Dr. Dres. h.c. Franz Jürgen Säcker, einen praxisorientierten Großkommentar mit wissenschaftlicher Tiefe herauszugeben, da die bisherigen Kommentare nach Inhalt und Fallbeispielen sämtlich noch die Schlacken des 19. Jahrhunderts in sich trugen. Was den Münchener Kommentar so beliebt macht, ist das gelungene Zusammenwirken von Hochschullehrern und Praktikern, die zeitnah alle wichtigen Rechtsänderungen nachvollziehen und kommentieren.
Das Autorenteam bestand von Anfang an aus hochqualifizierten Richtern, Rechtsanwälten und Notaren. Auch die mitwirkenden Hochschullehrer haben in der Regel Praxiskontakt und waren mit Veröffentlichungen auf den Gebieten, die sie betreuen, hervorgetreten. Wissenschaft und Praxis befruchten sich so gegenseitig.
Eines ist über den langen Lebenszyklus gleichgeblieben: Die immerwährende Aktualität und sprichwörtliche Qualität des Münchener Kommentars – dem Markenzeichen erfolgreicher Juristinnen und Juristen.
1. Auflage Die Idee
Bereits im März 1972 legt Franz Jürgen Säcker ein detailliertes Konzept zu einem Großkommentar zum BGB vor. Durch die Einbindung von Kurt Rebmann als Mitherausgeber gelang es, zahlreiche Richter zu verpflichten und das Ziel der Zusammensetzung des Teams der Mitwirkenden aus Praktikern und Wissenschaftlern zu verwirklichen.Juli 1977
Die große Reform des Ehe- und Familienrechts tritt in Kraft und bricht mit einer langen Tradition: das Verschuldensprinzip wird durch das Zerrüttungsprinzip ersetzt. Außerdem wird der Versorgungsausgleich eingeführt.November 1977
Kurz nach Inkrafttreten der Reform erscheint mit der Nummer 5 der Familienrechts-Band des Münchener Kommentars zum BGB als erster Band der 1. Auflage. Das für die Praxis besonders wichtige Besondere Schuldrecht wird auf die Teilbände III/1 und III/2 aufgeteilt. Auf Wunsch des Verlages werden zunächst nur sechs Bände geplant.1982
Band 7 zum Internationalen Privatrecht schließt nach fünf Jahren die erfolgreiche 1. Auflage ab.2. Auflage
Die 2. Auflage reagiert auf die umfassende Reform zum Internationalen Privatrecht und ist innerhalb von nur drei Jahren abgeschlossen.1984 – 1987
Bei der 2. Auflage besteht die Herausforderung darin, zu konsolidieren und inhaltlich noch tiefgründiger zu werden. Der Kommentar wächst von sechs auf elf Bände. Erweitert wird das Besondere Schuldrecht auf drei Bände, das Familienrecht und das EGBGB jeweils auf zwei Bände. Damit wird die von Franz Jürgen Säcker ursprünglich geplante Zahl von zehn Bänden der 1. Auflage sogar noch überschritten.3. Auflage
Die 3. Auflage steht ganz im Zeichen der Wiedervereinigung.3. Oktober 1990
Deutsche Wiedervereinigung: Wegen der tiefgreifenden Änderungen während der Laufzeit einer Auflage bedurfte es neuer Wege diese zeitnah zu erläutern. Das erfolgte zu dieser Zeit durch einen Loseblatt-Ergänzungsband, bei besonders großen Reformen durch Sonderbände. Ein besonders wichtiger Sonderband erscheint etwa nach der deutschen Wiedervereinigung zum „Zivilrecht im Einigungsvertrag“.1999
Abschluss der 3. Auflage mit Band 11.4. Auflage
Das deutsche Privatrecht besteht nicht nur aus „Inseln europäischen Rechts“, sondern weite Teile sind zunehmend durch die Einwirkung des EU-Rechts geprägt.2000
Start der 4. Auflage. Sie nimmt insbesondere die Schuldrechtsmodernisierung auf, die zu einer grundlegenden Änderung der Bände II-VI.2001
Dem durch den Medienwandel veränderten Nutzerverhalten trägt das Werk Rechnung: Der Münchener Kommentar zum BGB feiert mit dem Start von Beck-Online seine digitale Geburt (abrufbar im Modul Zivilrecht PLUS). Rückblickend hat der Medienwandel der Verbreitung des Werks – wenn man nicht nur die Printausgabe betrachtet – im Ergebnis genutzt. Ohne Online-Version wäre der Kommentar publizistisch und wirtschaftlich nicht mehr denkbar.1. Januar 2002
Das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts tritt in Kraft und prägt die laufende 4. Auflage ebenso wie die Mietrechtsreform von 2002. Zudem zeichnet sich diese Auflage durch eine rechtsvergleichende Heranziehung europäischen Privatrechts aus, wodurch sich der Blickwinkel „horizontal“ erweitert. Mit der 4. Auflage erreicht der Kommentar die seinerzeit optimale und sachgemäße Größe. Mittlerweile arbeiten 124 Experten aus Wissenschaft und Praxis mit.5. Auflage
Die 5. Auflage berücksichtigt Änderungen im Familienrecht und die Umsetzung von EU-Recht in das nationale Recht.Februar 2006
Die 5. Auflage berücksichtigt im Familienrecht die Reform des Unterhaltsrechts sowie des Versorgungs- und Zugewinnausgleichs sowie das kodifizierte Recht der Zahlungsdienste. Mit dem AGG trägt der Zivilrechtsgesetzgeber der insbesondere von der EU geförderten Gleichstellung der Geschlechter Rechnung. Das Prinzip des Privatautonomie erfährt seine Grenzen im Prinzip der Gleichheit der Privatrechtsrechtssubjekte.Oktober und November 2010
Die 5. Auflage wird mit den Bänden 10 und 11 abgeschlossen.6. Auflage
Die 6. Auflage trägt der fortschreitenden Digitalisierung Rechnung: die Erläuterungen zu Willenserklärungen per E-Mail, zum Domainrecht, zur elektronischen Form und zum Internet-Shopping werden erweitert.November 2011
Mit Erscheinen des Bandes 10 Beginn der 6. Auflage. Seit der 6. Auflage wirkt im Herausgeberteam Hartmut Oetker, Professor an der Universität Kiel, mit.2013
Die 6. Auflage nähert sich mit elf Bänden im November 2013 ihrem Abschluss.7. Auflage
Auch die 7. Auflage legt einen Schwerpunkt auf den elektronischen Rechtsverkehr. Der Einfluss des EU-Rechts durchdringt das Privatrecht weiter.2015
Mit der 7. Auflage wird das Herausgeberteam um die Präsidentin des Bundesgerichtshofs, Bettina Limperg erweitert. Das Gesamtwerk wächst auf 12 Bände.8. Auflage
Die 8. Auflage steht im Zeichen der Bewältigung der Finanz- und Wirtschaftskrise. Auswirkungen auf den Kommentar haben die Wohnimmobilienkredit-RL, die Zahlungsdienste-RL, die SEPA-VO und die eIDAS-VO.2020
Die 8. Auflage erscheint in insgesamt 13 Bänden.9. Auflage
Die 9. Auflage erläutert den juristischen Rahmen für die Digitalisierung des Vertragsrechts und des Gesellschaftsrechts sowie für die Weiterentwicklung des Familienrechts. Im Schuldrecht wird erstmals das Recht der Verträge mit digitalem Inhalt kommentiert. Das von Richtlinien der EU vorgeformte neue Verbraucherschutzrecht, namentlich das dadurch umgestaltete Kaufrecht, machen für den Zivilisten angesichts der umfangreichen Änderungen die Arbeit mit der 9. Auflage unentbehrlich.2023
Mit der 9. Auflage wird Band 4 in zwei Bände aufgespalten und Band 9 in einer vollständig überarbeiteten Fassung vorgelegt. Der nunmehr auf 14 Bände angelegte Kommentar wird Anfang 2024 komplett vorliegen.10. Auflage Die Zukunft
Vorbereitung der 10. Auflage. Neu im Herausgeberteam wirkt Claudia Schubert, Professorin an der Universität Hamburg, mit.2024
Die 10. Auflage wird noch stärker durch privatrechtsrelevantes EU-Recht geprägt werden. Der EU-Gesetzgeber setzt zunehmend unmittelbar geltende Verordnungen („Acts“) ein, die, anders als Richtlinien, nicht mehr in nationales Recht umgeformt werden müssen. Kennzeichnend sind die DS-GVO und der Digital Services Act (der zB bei Hassangriffen unmittelbar Rechtsansprüche der Betroffenen vor den Zivilgerichten eröffnet.neue Rechtsprechung
Auch der EuGH bewirkt immer stärker eine Veränderung des deutschen Privatrechts. Die im Vergleich zu anderen europäischen Deliktsrechtsordnungen bestehende Enge des § 826 BGB wird überwunden, wenn das Gericht entgegen der deutschen Rechtsprechung aus dem EU-Umweltrecht ableitet, dass die Verletzung umweltrechtlicher Bestimmungen nicht nur öffentlich-rechtliche Sanktionen auslöst, sondern auch deliktsrechtliche Sanktionen bei fahrlässigem Verstoß zur Folge haben muss.Aktuelles
Der BGH ist dem mit Urteil vom 24.6.2023 gefolgt. Die Erweiterung des kollektiven Klagerechts privater Verbände auch ohne Legitimation der betroffenen Verbraucher führt in das BGB ein bislang unbekanntes paternalistisches sozialstaatliches Element ein. Der 10. Auflage kommt angesichts dieser Entwicklungen eine eminent praktische Bedeutung für den juristischen Alltag zu.Der Münchener Kommentar: Seit Jahrzehnten Markenzeichen erfolgreicher Juristinnen und Juristen
In Print oder digital: finden Sie zielgerichtet die für Sie relevanten Informationen in der 9. Auflage.
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