Stark in Print und Online

Der Münchener Kommentar

Der Münchener Kommentar zum BGB

Der Anfang: Der Kommentar mit höchstem Qualitätsanspruch

Der Münchener Kommentar vereint das Bürgerliche Gesetzbuch mit den wichtigsten Nebengesetzen zu einer geschlossenen, aufeinander aufbauenden Gesamtdarstellung. Die Kommentierungen bieten einen hohen Praxisnutzen bei hoher wissenschaftlicher Reputation. Er ist unverzichtbar für die anspruchsvolle Fallbearbeitung im Zivilrecht. Das mehrbändige Gesamtwerk erscheint in einem dreijährigen Turnus.

Die Weiterentwicklung: Das renommierte Printwerk in regelmäßigen Neuauflagen

Auf dem sicheren Fundament des Gesetzes, der Rechtsprechung und dem wissenschaftlichen Diskurs kristallisieren sich häufig neue Fragestellungen heraus, zu denen es noch keine Entscheidungen gibt. Die Aufbereitung des dogmatischen Hintergrunds ermöglicht es, diese Fragestellungen systematisch zu analysieren, einzuordnen und praktikable Lösungswege zu finden. Damit trägt der Kommentar zu Anwendung und Fortentwicklung des Rechts in Rechtsprechung und anwaltlicher Gestaltung bei.

Jeder Bundesrichter, jeder Richter, aber auch jeder rechtsgestaltend tätige Praktiker ist froh, wenn er bei fehlenden Vorentscheidungen den Münchener Kommentar zur Hand nehmen kann und dort gute juristische Argumente vorfindet, die verschiedenste Fragestellungen in das Gesamtsystem einordnen und nicht lediglich Ad-Hoc-Erfindungen des Rechtsgefühls darstellen.

Die gedruckte Version des Münchener Kommentars zum BGB ist ein wichtiges Informationsmedium, wenn es um das tiefere Verständnis der Texte und um das Behalten der Informationen geht. Die sowohl inhaltlich als auch optisch gut strukturierte Aufbereitung erleichtert die Falllösung entscheidend. Zudem spiegelt der gedruckte Münchener Kommentar Kompetenz und Erfolg wider.

Der Fortschritt: Online-Recherche und interaktive Verlinkungen

Darüber hinaus ist der Münchener Kommentar zum BGB auch in verschiedenen Beck-Online-Modulen als Online-Version erhältlich.

Das Nutzerverhalten hat sich seit der Erstauflage komplett geändert. Die Erwartungshaltung, dass man online nachschlagen kann, ist heute sehr hoch. Anders ausgedrückt: Wer nicht online ist, kann nicht darauf hoffen, die gleiche Resonanz zu haben wie Werke, die online abrufbar sind. Die Verlinkungen innerhalb von Beck-Online tragen darüber hinaus wesentlich dazu bei, dass die Leserinnen und Leser dieses Werk online mit Gewinn nutzen. Die Fundstelle der Entscheidung oder die zitierte Literatur kann angeklickt werden, sodass man sich schnell ein sehr umfangreiches Bild zu einer Fragestellung verschaffen kann. Die Online-Version hilft vor allem dann, wenn es schnell gehen muss, die gesuchten Informationen zu finden und die Ergebnisse für die eigene Arbeit auszuwerten.

Der Münchener Kommentar zum BGB ist daher stark in Print und Online.

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Unschlagbar: Print und Online in Kombination.

Gedruckt in der Handbibliothek

Wenn es um das tiefere Verständnis von Inhalten und Zusammenhängen in längeren Texten sowie um das bessere Behalten von Informationen geht, bleibt das gedruckte Wort unschlagbar. Daher ist es für die tägliche Arbeit empfehlenswert, bei langen Textpassagen zu einem Buch greifen zu können. Dies belegen aktuelle Forschungsergebnisse zum Thema »Digitales Lesen«, wie z.B. die Stavanger-Erklärung.

Zu den Bänden

Digital bei beck-online

Für eine schnelle Recherche nach Inhalten ist die online-Version des Münchener Kommentars zum BGB ideal geeignet. Das komplette Werk ist in der aktuellsten auflagenübergreifenden Version in den Modulen Zivilrecht PLUS und Notarrecht PLUS exklusiv bei beck-online.DIE DATENBANK verfügbar. In vielen Beck-Online-Modulen sind Teilbände integriert.

Zu den Modulen mit MüKoBGB als Inhalt

Die Macher des MüKoBGB

Stellvertretend für alle, die am Münchener Kommentar zum BGB mitarbeiten wie Bandredakteurinnen und Bandredakteure, Autorinnen und Autoren, kommen hier die herausgebenden Köpfe mit ihrer Intention zu Wort:

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Bettina Limperg

Präsidentin des Bundesgerichtshofs

Bettina Limperg

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Prof. Dr. Hartmut Oetker

Universität Kiel, Richter am Oberlandesgericht Jena a.D.

Prof. Dr. Hartmut Oetker

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Prof. Dr. Roland Rixecker

Präsident des Saarländischen Oberlandesgerichts a.D.

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Prof. Dr. Dr. Dres. h.c. Franz Jürgen Säcker

Professor (em.) an der Freien Universität Berlin

Prof. Dr. Dr. Dres. h.c. Franz Jürgen Säcker

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Prof. Dr. Claudia Schubert

Professorin an der Universität Hamburg

Prof. Dr. Claudia Schubert

Das macht eine MüKo-Autorin und einen MüKo-Autor aus

Es schreiben die Besten ihres Fachs: renommierte Persönlichkeiten aus Wissenschaft oder Praxis mit wissenschaftlichen Ambitionen, die ihr enormes Wissen auf den Punkt bringen können. Den Kommentarstil des MüKoBGB muss man sich aneignen. Die Autoren bringen idealerweise immer den Gestaltungswillen mit, ihre eigene Auffassung in Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung und Praxis ergebnisorientiert wiederzugeben. Alle Kommentierungen zu einem Normkomplex sollen möglichst aus einer Hand kommen, um eine Darstellung aus einem Guss zu gewährleisten und Redundanzen oder Widersprüche zu vermeiden. Viele Autorinnen und Autoren betreuen daher besonders umfangreiche Partien und leisten hierfür monatelange intensive Vorarbeiten, die im Erscheinen eines Bandes gipfeln. Zudem steht hinter jeder Auflagenplanung ein striktes Zeitkorsett,sodass zu allen Rechtsänderungen möglichst zeitnah aktuelle Kommentierungen erscheinen.

„Weil das Verstehen geschichtsbedingt ist, strebt der Mensch nach neuen Einsichten, die seine Welt aufschließen und neu beleuchten können.“ (Gadamer, Hermeneutik, Bd. I, 1990, S. 270 ff.; Bd. II, S.330 ff.) In diesem offenen Problembewusstsein durchdenken die Autorinnen und die Autoren des Münchener Kommentars bei jeder neuen Auflage ihren Text gründlich und halten so ihre Erläuterungen lebendig.

Stimmen zum Münchener Kommentar

„(…) eine umfassende Darstellung des nationalen und des internationalen Bürgerlichen Rechts, welche in dieser Detailfülle auf dem Markt kaum ein zweites Mal vorhanden ist. Ob in Papierform oder im Rahmen eines Online-Moduls, die Anschaffung dieses Werks ist jedem Praktiker, und vor allem jedem Notar, ausdrücklich zu empfehlen.“

Anton Gordon

Notarassessor

in: BW NotZ 5/2021, zur 8. Auflage 2018

„(…) Insgesamt aus meiner Sicht ein gelungener Einstieg in die 9. Auflage des Münchener Kommentars. Für alle, die Wert auf umfassende Informationen legen, wird sich auch die Anschaffung der 9. Auflage lohnen. Ich kann die Anschaffung jedenfalls empfehlen.“

Michael Henn

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Erbrecht, Arbeitsrecht

in: VDAA 11/2021, zur 9. Auflage 2021

„(…) Genau das zeichnet den Münchener Kommentar aus: mit solider Qualität aber auch Offenheit und einer gewissen Leichtigkeit die tägliche Arbeit bewältigen.“

Peter Irrgeher

Rechtsanwalt

in: MAV-Mitteilungen Oktober 2022, zur 9. Auflage 2022

„(…) Der Münchener Kommentar zum BGB bedarf keiner Empfehlung; er steht für sich selbst.“

Christoph Sandkühler

Rechtsanwalt

in: KammerReport Hamm 2/2022 zur 9. Auflage 2022